In der Firma Bettenwelt in Homberg/Efze fand eine Überwachungsmaßnahme durch den Arbeitgeber statt, was der Betriebsrat mit Stasi-Methoden verglich.
Dieser Vergleich mit der Stasi wurmte den Arbeitgeber und er sah einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung der Betriebsratsmitglieder. Die Betroffenen legten Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht ein.
Das zuständige Arbeitsgericht in Kassel hat im Dezember 2010 das vierte Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen. Alle endeten mit der Feststellung, dass die Kündigungen unwirksam sind. Klar, dass der Arbeitgeber sich damit nicht zufrieden zeigt und ankündigt, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.
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