Mit der Einführung der SGB II - Regelungen lief mit Ende 2004 auch das Recht auf Arbeitslosenhilfe aus. Da diese Arbeitslosenhilfe anders berechnet und an andere Voraussetzungen geknüpft war als die gegenwärtige Regelungen, verschlechterte sich für einige die Rechtsposition.
Nun musste das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß war. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte dies mit Beschluss vom 07.12.2010 (Pressemeldung 120/10).
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