Nachdem für den 23.03.2011 eine Verhandlung über die Frage einer wirksamen Allgemeinverbindlichkeit des BRTV-Bau angesetzt war, hat der daran zweifelnde Revisionsführer die Revision zurückgenommen, wie das Gericht am 26.01.2011 mitteilte.
Es verbleibt bei der Allgemeinverbindlichkeit.
Ach ja, es ging um Fahrtkostenerstattung.
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