Ungewöhnlich ist sie schon, die Pressemeldung des OVG Hamburg vom 31.01.2011, wonach ein beamteter Lehrer, welcher kinderpornographisches Material verbreitet habe und deshalb strafrechtlich verurteilt wurde, im Dienst belassen wird und befristet für 3 Jahre dessen Bezüge um 20 % abgesenkt werden.
Aber das Urteil (Az: 12 Bf 263/10.F) führt sehr detailluert aus, weshalb diese Entscheidung getroffen wurde.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen