Das könnte der Leser denken und liegt doch falsch. Der Schuster bleibt bei seinen Leisten - nichts anderes hat das Bundesarbeitsgericht am 27.01.2011 (2 AZR 9/10) entschieden.
Nach diesem Urteil - besser Pressemeldung - darf die Richterbank in einem Kündigungsschutzprozess eines Orchesterhornisten nicht beurteilen, ob die Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung "musikalisch richtig" war.
Die zweideutige Wortwahl "musikalisch richtig" in der Pressemitteilung 12/11 zeugt von einer gewissen Ironie.
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