Dienstag, 17. Januar 2012

Betriebsrente und Eisenbahner der Deutschen Reichsbahn

Ein Eisenbahner war vom 1. September 1961 bis zum 31. Dezember 2006 zunächst bei der Deutschen Reichsbahn und dann bei der Deutschen Bundesbahn (DB) beschäftigt. Seit 2008 bezieht er eine gesetzliche Altersrente.

Er begehrt von der DB eine Auszahlung einer Betriebsrente und bezieht sich auf §§ 2,9 der Anlage 11 zum Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (RKV) idF des 53. Nachtrags vom 26. April 1989. Die DB ist hingegen der Auffassung, die Versorgungsordnung sei mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer Kraft getreten. Mit Schließung der Versorgungsordnung seien die Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden.

Vor dem Bundesarbeitsgericht (3 AZR 805/09) hatte der Eisenbahner keinen Erfolg mit seiner Klage gegen die DB. Die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbahn sei - so das BAG - der falsche Adressat für diese Ansprüche. Da die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner bereits 1974 von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen wurde, müssten sich die Forderungen auch jetzt an die gesetzliche Rentenversicherung richten.

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