Das wird ja interessant - der Kammertermin am 02.02.2012 um 12:00 in der Sache 1 Ca 3380/11 vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach.
Ein 51jähriger Arbeitnehmer ist seit mehr als 30 Jahren als gewerblicher
Arbeitnehmer beschäftigt. Ende September 2011 hat er einen ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende Oktober 2011 vorsah. Der Arbeitnehmer hat seine Erklärung Ende November 2011 wegen arglistiger Täuschung angefochten und beruft sich in diesem Zusammenhang darauf, dass er Analphabet sei und nicht im Einzelnen verstanden habe, was er unterzeichnet habe.
Mir stellt sich die Frage, wie er denn unterzeichnet habe, wenn er Analphabet ist - mit drei Kreuzen? Aber nein - die Zeitung mit vier Buchstaben meldet, dass er seinen Namen schreiben könne.
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