Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) ist auch in den Jahren 2004 bis 2008 nicht tariffähig gewesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg anhand von Tarifverträgen aus dieser Zeit (AZ.: 24 TaBV 1285/11). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Mai vergangenen Jahres, wonach die CGZP keine Tarifverträge abschließen konnte.
Nicht entschieden worden sei die Frage, ob Arbeitgeber auf die Wirksamkeit der Tarifverträge in der Vergangenheit vertrauen durften, erklärte das Gericht. Dies müsse gegebenenfalls in Rechtsstreitigkeiten untersucht werden, in denen Arbeitnehmer wegen der Unwirksamkeit der Tarifverträge Nachforderungen stellen. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits Ende 2010 festgestellt, dass die CGZP zu diesem Zeitpunkt nicht tariffähig war.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen