Eine Verkäuferin mit dem ehemaligen Titel der "Verkäuferin des Monats" einer Filiale des Elektronikgeschäftes "Conrad" fühlt sich diskriminiert. Warum? Weil sie nach der Rückkehr aus der Elternzeit an die Kasse gesetzt wird und damit mit einer Aufgabe betraut wurde, die ihr nicht gefiel. Hinzu kamen noch 3 Abmahnungen (Preis falsch eingescannt, bei einem Diebstahl den Hausdetektiv zu spät alarmiert und einmal fehlten 200,00 Euro in der Kasse).
Die Verkäuferin setzt sich zur Wehr - mit gleich 10 Klagen vor dem Arbeitsgericht Hannover. In diesen ging es um Diskriminierung, Zwischenzeugnis und um die Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Auch wenn am Anfag einer Güteverhandlung zunächst die eigene Meinung und das eigene Rechtsverständnis vehement vertreten wird, so bleibt es doch dabei, dass vor den Arbeitsgerichten - mit geschickter Verhandlungsführung durch Richter - oftmals ein Vergleich gefunden werden kann. So auch hier. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31. August. Bis dahin ist die Verkäuferin freigestellt und bekommt zudem eine Abfindung von 13.380 Euro, das sind zwölf Monatsgehälter.
Eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind - meint die Hannoversche Allgemeine.
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