Eine 14-jährige Schülerin kam auf einer Klassenfahrt einem Lehrer ihrer Schule näher, den sie aus der Tanzstunde und dessen vertretungsweisen Lehrtätigkeit in katholischer Religionskunde bei ihr kannte. Einige Wochen später kam es zu ersten sexuellen Kontakten zwischen der Schülerin und dem verheirateten Lehrer. Erst nach 5 Monaten fiel die Liason auf und es erfolgte ein Strafanzeige.
Nach der Meldung der Rhein-Zeitung sprach das OLG Koblenz den Lehrer frei. Doch nach (nicht nur) katholischer Lehrer dürfte der Ehebruch weiterhin ein Sündenfall bleiben, wenn er auch nicht von weltlichen Gerichten als Straftat bewertet wird.
Fraglich ist nun, ob die Suspendierung weiterhin aufrechterhalten bleibt.
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