Freitag, 20. Januar 2012

Geschäfte mit dem eigenen Arbeitgeber

Nach 37 Jahren Beschäftigung in einer Bank fristlos gefeuert - was ist passiert?

Ein Arbeitnehmer einer Bank war für den Einkauf zuständig. Nebenbei handelte er - in Kenntnis und mit alter Erlaubnis des Bankvorstandes - mit Büromöbeln.

Im Sommer 2011 erfuhren die aktuellen Vorstandsmitglieder davon, dass der Arbeitnehmer im Jahr 2005 bei Anschaffung von Bürostühlen fr die Bank im Wert von über 100.000 Euro als Zwischenhändler kräftig mitverdiente. Der Vorstand hat ihm deshalb drei fristlose Kündigungen zugesandt. Der Arbeitnehmer ließ sich das aber nicht gefallen und erhob Kündigungsschutzklage.

Trotz intensiver Vergleichsverhandlungen mussten Zeugen bestätigen, dass der Vorstand keine Kenntnis davon hatte. Erwartbar wurde deshalb die Klage abgewiesen, wie auf dem Internetauftritt von Der Westen mitgeteilt wird.

Fazit: Hätte sich der Arbeitnehmer die - von ihm behauptete - Erlaubnis doch schriftlich geben lassen, wäre er n einer besseren Beweissituation gewesen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen