Kündigung erhalten - jetzt anrufen 0371-355900

Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie brauchen schnellen Rat.

Wir geben hier ein paar Ratschläge, was bei Erhalt einer Kündigung unbedingt zu tun bzw. zu überlegen ist.

1. Ruhe bewahren
2. nicht sofort Abwicklungsvereinbarungen oder Einverständnisse unterschreiben - auch wenn Arbeitgeber hierauf drängen (Bedenkzeit schadet selten)
3. sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden
4. so schnell wie möglich fachlichen Rat bei Gewerkschaft oder Anwalt einholen und mit diesen die weiteren Schritte besprechen (evtl. Rechtsschutzversichung um Kostendeckung bitten, Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe beantragen)
5. Klagefrist für Kündigungsschutzklage von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung notieren und wahren

Sie können natürlich auch unser Arbeitnehmerformular zu Kündigungen verwenden. Einfach ausfüllen, ausdrucken und mit Unterlagen an uns senden. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, werden wir uns an Sie wenden und das weitere Vorgehen besprechen. Das ist bis dahin für Sie kostenlos. Bitte beachten Sie, dass bei drohendem Fristablauf schnell gehandelt werden muss - rufen Sie in einen solchen Fall oder bei bestehenden Zweifeln vorher unsere Kanzlei an - damit wir die Eilbedürftigkeit kennen.
Ein Auftrag mit uns entsteht erst nach textlicher Bestätigung durch uns. Solange eine solche Bestätigung nicht vorliegt, besteht keinerlei Haftung unsererseits.