Da hat doch jemand das Verlangen nach einem besseren Stuhl und zieht dafür vor das Arbeitsgericht. Doch was ist ein besserer Stuhl?
Es geht um eine Kindergärtnerin. Jeder (mit Kindern) weiß, dass in einer Kindertagesstätte die Stühle der Kindergröße angepasst sind. Für Erwachsene ist das manchmal ein Problem, für eine schwerbehinderte Kindergärtnerin (GdB 50)mit künstlichem Kniegelenk erst Recht. Deshalb verlangte sie die Bereitstellung höherer Stühle. Der Arbeitgeber lehnte ab, da dies nicht in das erzieherische bzw. pädagogische Konzept (auf Augenhöhe mit den Kindern)passt.
Nach dem Artikel auf thüringer-allgemeine.de meinte der Arbeitsrichter dazu, dass dann wohl 95 Prozent der Eltern zur Verantwortung gezogen werden müssten, da es oftmals so ist, dass die Kinderstühle erhöht werden und so die Augenhöhe erreicht wird.
Jedenfalls war eine Einigung vor dem Arbeitsgericht nicht möglich.
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