Dienstag, 31. Januar 2012

Datenschutz und ALG II oder muss sich der Leistungsbezieher schämen

Darf eine Behörde Dritte über den Leistungsbezug informieren? Ist dies im Rahmen der Antragsbearbeitung erforderlich und ohne vorherige Genehmigung des Leistungsberechtigten zulässig? Dürfen Leistungsbezieher Hohn und Spott ausgesetzt werden? Diese Frage stellte sich dem Bundessozialgericht in einem Verfahren, was kurz unter http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.com wiedergegeben wird.

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