Mittwoch, 26. Januar 2011

Schadensersatz für Videoüberwachung

Eine 24-jährige Arbeitnehmerin erhält Schadensersatz von ihrem Arbeitgeber, da deren Arbeitsplatz seit 2008 von einer Videokamera, welche den Eingangsbereich eines bundesweit tätigen Unternehmens überwachen sollte, erfasst hat. Die Summe beträgt 7.000,00 €. Dies entschied das LAG Hessen (26.01.2011 - 7 Sa 1586/09)

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