Es herrscht die weitverbreitete Ansicht, dass aufgrund des "Dritten Weges" mittels Arbeitskommission an kirchlichen Einrichtungen kein Streikrecht besteht.
Das LAG Hamm (8 Sa 788/10) hat am 13.01.2011 in einer Entscheidung festgestellt, dass ein solches Streikverbot nicht ausnahmslos gilt, mithin unter bestimmten Voraussetzungen auch an kirchlichen oder diakonischen Einrichtungen gestreikt werden kann.
Insbesondere dann sollte ein Streikrecht bestehen, wenn es um Aufgaben und Tätigkeiten geht, welche auch auf nichtkirchliche Einrichtungen ausgelagert werden könnten, wie z.B. Krankenhausküche und Reinigungsdienst.
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