Nach einer Entscheidung des BAG vom 27.01.2011 (6 AZR 526/09) wirkt sich die Elternzeit hinsichtlich der Vergütung negativ aus, insbesondere bei Tarifverträgen mit Eingruppierung in Entgeltgruppen und Stufen, nach denen die nächsthöhere Stufe erst nach einem bestimmten Zeitablauf erreicht wird (z.B. TÖVD).
Die Klägerin begehrte eine Vergütung nach einer höheren Stufe, welche ihr jedoch verweigert wurde, da sie aufgrund des Ruhen des Arbeitsverhältnisses keine Erfahrung sammeln konnte, was der Hintergrund und Zweck der Höherstufung nach Zeitablauf sei.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen