Die Mitglieder des board of directors (BoD) von Mc Donalds müssen nach der Entscheidung des Bundessozialgericht vom 12.01.2011 Versicherungsbeiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Die Mitglieder des board of directors meinten, dass aufgrund der Struktur und wirtschaftlichen Stärke der Gesellschaft sie sozial ebenso wenig schutzbedürftig seien wie Vorstandsmitglieder einer deutschen Aktiengesellschaft und deshalb von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu befreien wären.
2 der Kläger unterlagen nach den Feststellungen des BSG als Beschäftigte der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von der Versicherungspflicht sind sie auch nicht mit Rücksicht auf ihre Berufung zum Mitglied des BoD ausgenommen (der andere Kläger war das Mc Donalds-Unternehmen selbst).
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