Der Südkurier berichtet am 28.01.2011 über eine Situation, die auch ich schon öfters erlebt habe vor dem Arbeitsgericht.
Ein Arbeitnehmer fehlt auffallend häufig dann arbeitsunfähig krank, wenn die Aufgaben überhand nehmen. Aufgrund der sich beschwerenden Mitarbeiter spricht der Arbeitgeber eine Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankung aus.
Der Arbeitnehmer hat -so stellt es sich im Gütetermin heraus - gute Chancen mit seiner Kündigungsschutzklage. Da sich die Streithähne vor dem Arbeitsgericht nicht auf eine Abfindungshöhe verständigen können, zieht der Arbeitgeber die Kündigung zurück.
Der Arbeitnehmer muss wieder zur Arbeit und der Arbeitgeber hat wieder einen motivierten Arbeitnehmer in der noch motivierteren Mitarbeitergruppe.
Als Anwalt stellt sich mir nun die Frage, wer jetzt den Ärger hat; der Arbeitnehmer, weil er wieder arbeiten muss, oder der Arbeitgeber, weil er die übrigen Mitarbeiter gegen sich hat?
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