Wie die Freie Presse am 05.05.2011 meldet, fordert die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von rund 140 Leiharbeitsunternehmen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es gehe um Renten-, Pflege- und Krankenkassenbeiträge für 46.000 Beschäftigungsverhältnisse.
Zur Höhe der Nachforderungen können aber noch keine Angaben gemacht werden. Die Leiharbeitsfirmen hätten bis Ende Mai Zeit, um die bisher gemachten Angaben zur Lohnhöhe der Mitarbeiter und den damit fälligen Sozialabgaben zu korrigieren.
Für Juli kündigte der Sprecher der Rentenversicherung Mitteldeutschland Betriebsprüfungen in allen knapp 140 Unternehmen an. Das Bundesarbeitsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) keine tariffähige Spitzenorganisation ist, weil sie zu wenig Mitglieder hat - siehe hier. Die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge wurden auch rückwirkend für nichtig erklärt.
Zehntausende Leiharbeiter haben deshalb Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, einige rückwirkend für mehrere Jahre.
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