Weil er Saunafotos von Jugendlichen als Leiter eines Jugendamtes auf einer Internetplattform veröffentlicht habe, wurde das Arbeitsverhältnis des Jugendamtsleiters angefochten und zudem vorsorglich mehrere fristlose Kündigungen ausgesprochen. Der Jugendamtsleiter sei charakterlich ungeeignet. Ihm wird Sexismus und Pädophilie vorgeworfen. Der Jugendamtsleiter weist die Vorwürfe zurück und erhebt Klage vor dem Arbeitsgericht Krefeld.
Aufgrund der Vorwürfe hält er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
wegen des Vorgehens des Beklagten für unzumutbar und fordert seinerseits die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
Nun hat das Arbeitsgericht dem Jugendamtsleiter eine Abfindung von 44.000 € zugesprochen. Hieraus läßt sich schlußfolgern, dass die Anfechtungen und Kündigungen nicht begründet waren.
Etwas Ausführlicheres zum Sachverhalt findet sich auf den Seiten rp-online.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen