Donnerstag, 5. Mai 2011

Arbeitsunfall nach Betriebsaufgabe

sozialrecht-chemnitz.blogspot.com/ meldet: Auch nach einer Betriebsaufgabe kann im Rahmen von Abwicklungsaufgaben ein Arbeitsunfall geschehen, für welche die Berufsgenossenschaften zuständig sind. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bay. LSG jedoch nicht, wenn die Betriebsaufgabe bereits 10 Jahre zurückliegt.

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