Immer öfter erfahre ich, dass die Richter und Richterinnen an den Arbeitsgerichten unterschiedlich mit der Vielzahl von Klagen von Leiharbeitern umgehen. Nicht wenige Verfahren werden ausgesetzt, weil eine Entscheidung über die Auswirkungen der CGZP-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes für die Vergangenheit vom Arbeitsgericht Berlin (55 Ca 5022/11) aussteht.
Eine der wenigen Aussetzungsentscheidungen wurde nun von den Kollegen Hurst Consult auszugsweise veröffentlicht. Der Auszug bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bautzen.
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