Weil der Stadtverwaltung der angebliche Aufwand für die Schulung von Mitarbeitern und Ausbildern unverhälntnismäßig erschien, wurde einem Auszubildenden, welcher unter einem Aspergersyndrom - einer leichten Autismusform - leidet, der Ausbildungsvertrag noch in der Probezeit gekündigt.
Welche Besonderheiten in einem Ausbildungsverhältnis gelten, kann überblicksmäßig hier nachgelesen werden.
Eine Einigung vor dem Arbeitsgericht war nicht möglich. Nun muss die Stadt als Ausbilder weiter zu den Kündigungsgründen vortragen und erklären, worin die "Unverhältnismäßigkeit" liegen soll, wie ngz-online berichtet.
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