Montag, 2. Mai 2011

Mobbing in der Gewerkschaft

Das Arbeitsgericht Bochum muss in der Klagesache einer Gewerkschaftssekräterin (DGB) entscheiden. Diese behauptet, dass ein Vorgesetzter sie so schwer gemobbt habe, dass sie dadurch psychisch und körperlich krank geworden sei. Deshalb verlangt sie nun Schmerzensgeld, Schadensersatz und Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes.

Eine gütliche Einigung konnte bislang nicht erreicht werden. Nun wird das Arbeitsgericht Bochum im Juni 2011 die Verhandlung im Kammertermin fortsetzen.

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