Nachdem ein Arbeitnehmer sich erfolgreich gegen fristlose Kündigungen wegen Stromdiebstahls im Wert von 1,8 Cent wehrte, stehen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wieder vor dem Arbeitsgericht. Weil der Arbeitgeber "seine Muskeln spielen" ließ, nach Ansicht des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer war vor seinen Kündigungen und den Kündigungsschutzklagen leitender IT - Admin. Nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage soll er nun in einem abseitig gelegenen Lagerraum "kaltgestellt" sein und Aufträge erledigen wie Inventarisierung (sortieren von Kabeln nach Farbe und Länge) und Vergleiche zwischen Windows XP und Windows 2007 anstellen. Damit ist er nicht einverstanden und zieht vor das Arbeitsgericht, wie "Der Westen" meldet.
Der Arbeitgeber wiederum sieht es anders.
Nachdem das Arbeitsgericht einige prozeßleitenden Hinweise (welcher Antrag ist der richtige) gab, muss das Verfahren fortgesetzt werden.
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