Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf (12 Sa 75/11 vom 27.04.2011) setzt sich mit einem Verfahren auseinander mit 19 Klageanträgen. Was war passiert. Eine Arbeitnehmerin erhielt vom Insolvenzverwalter ihres Unternehmens eine Kündigung. Hiergegen wehrte sich die Arbeitnmehmerin mit einer Kündigungsschutzklage über mehrere Instanzen erfolgreich.
In der Zwischenzeit wurde das insolvente Unternehmen auf ein anderes Unternehmen übertragen. Es fand ein Betriebsübergang statt. Nun verlangt die Arbeitnehmerin die Weiterbeschäftigung beim neuen Betriebsinhaber und Nachzahlung der bisherigen entgangenen Vergütung für eine stattliche Anzahl von Monaten.
Das Landesarbeitsgericht gab der Arbeitnehmerin Recht, mit einer kleinen Einschränkung. Aufgrund einer neuen Kündigung sollte die Weiterbeschäftigung bis längstens 31.07.2011 erfolgen.
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