Das Portal "Der Westen" berichtet über ein Verfahren vor einem Arbeitsgericht, in dem so häßliche Worte über Vergleiche eines Arbeitnehmers mit einem Frosch "den man nicht nur in heißes Wasser werfen darf, sondern regelrecht garkochen müsse“ Gegenstand waren.
Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen die schlechte Behandlung vor Gericht. Es wurde sich nach 4 Verhandlungsterminen (!) endlich verglichen. Das Ende der Berichterstattung über dieses Mobbing-Verfahren lautet sodann:
"Eindeutige Gewinner der Auseinandersetzung sind nur die Anwälte. Für die Gebührenberechnung bezifferte das Gericht den Streitwert auf 55.000 Euro."
Na wenn das mal stimmt.
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