... es musste auch in der Kirche und zudem während eines Gottesdienstes sein. Doch das war noch nicht alles. Es taucht auch noch eine Schreckschußpistole bei dem in Bayern beschäftigten Polizeibeamten zu Hause auf, die er in Ausübung seines Dienstes unterschlagen hat. Im Rahmen einer Waffenamnestie wurde diese Pistole zurückgegeben. Der Polizeibeamte nahm sie an. Statt eine Akte hierüber anzulegen und die Waffe zur dienstlichen Verwahrung zu bringen, überschrieb er die bereits angelegte Akte mit einem Verkehrsunfall und nahm die Pistole mit.
Der Dienstherr nahm dieses Verhalten zum Anlass, den Polizisten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Auf die Klage hin bestätigte am 09.05.2011 das Verwaltungsgericht München die Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis. Dabei stützte sich das Gericht nicht vornehmlich auf die sexuellen Handlungen in der Kirche, sondern sah die Unterschlagung der Pistole als das schwerwiegendere Vergehen.
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