Dass auch "Spitzenfachkräfte" manchmal zur Lösung von Problemen auf Gerichte ziehen, soll ja vorkommen. Doch sollten Sie auch entscheiden, vor welches Gericht sie ziehen.
Der ehemalige Präsident der European Business School, Christopher Jahns, geht nach der Berichterstattung der FTD gegen seine Kündigung aufgrund Betrugsvorwürfen vor und erhob Klage vor dem Landgericht und dem Arbeitsgericht. Doch welches wird nun zuständig sein?
Es wird darauf ankommen, ob die Tätigkeit als Arbeitnehmer(-ähnlich) angesehen wird oder nicht. Bejahendenfalls ist das Arbeitsgericht zuständig.
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