Da hat doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Beschwerdeführer am 23.09.2010 Recht gegeben(Schüth-entscheidung) - wir berichteten- und noch soll es doch "für die Tonne sein"?
Mit reichlich Eigenlob berichtet die Kanzlei Linten & Partner darüber, dass das LAG Düsseldorf (mit Entscheidung vom 04.05.2011) die Klage des vor dem EGMR erfolgreichen Herrn Schüth auf Wiederaufnahme des Kündigungsschutzverfahrens zurückwies.
Damit dürfte die Entscheidung des EGMR - zumindest für Herrn Schüth - "für die Tonne" gewesen sein. Zum Glück hat das LAG Düsseldorf die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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