Das Landesarbeitsgericht Hamm musste über einen Kündigung wegen Stromdiebstahls im Wert von 1,8 Cent befinden. Der langjährig ohne Beanstandung beschäftigter Arbeitnehmer hat den Akku seines Elekrorollers aufgeladen. Der Arbeitgeber nahm dies zum Anlass für eine Kündigung.
Das Landesarbeitsgericht hob die Kündigung auf. Die Kündigung wird unverhältnismäßig gewesen sein unter Berücksichtigung der Grundsätze aus der Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.
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