Dienstag, 21. September 2010

fristlose Kündigung bei Missbrauch von Admin-Rechten

Nach einer Entscheidung des LAG Köln kann ein Missbrauch von Zugriffsrechten durch einen EDV-Administrator eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Es ist regelmäßig nicht Aufgabe eines Revisors, die gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers zu kontrollieren.

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