Donnerstag, 9. September 2010

Antragsbefugnis eines Betriebsrates gegen Kündigung eines Personalüberleitungsvertrages

Kündigt ein privater Klinikbetreiber einen Personalüberleitungsvertrag (Vertrag zugunsten Dritter), den er mit einem öffentlichen Arbeitgeber geschlossen hat und der u. a. die dynamische Fortgeltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst nach einem Betriebsübergang vorsieht, fehlt dem Betriebsrat die Antragsbefugnis zur Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung, wenn er damit allein die Fortgeltung der Individualansprüche der Arbeitnehmer verfolgt (LAG München 11.08.2010)

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