Montag, 13. September 2010

"Brot in die Biotonne ..."

falls dieser Anweisung ein Arbeitnehmer nicht nachkommt, kann dies zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Einen solchen Sachverhalt musste das Arbeitsgericht Leipzig entscheiden.

Unter Berücksichtigung von u.a. 27 Jahren Beschäftigung und der Wertlosigkeit eines alten Brotes wurde die Kündigung einer Supermarktangestelllten in Leipzig zurückgewiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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