Der Siemens Konzern verlangt von einem ehemaligen Mitarbeiter wegen unrechtmäßigen Unterstützungszahlungen an die "Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB)" Schadensersatz von 3,2 Mill. Euro.
Das LG Nürnberg gab der Klage statt und verurteilte den Arbeitnehmer. Das Gericht begründet dies mit einer ungerechtfertigten Bereicherung des Arbeitnehmers, weil eine existierende Rahmenvereinbarung bezüglich der Zahlungen nichtig war (u.a. weil eine Unterschrift fehlte).
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