Wie unter juris gemeldet, wird das Amtsgericht Zwickau ab dem 01.01.2013 die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts in Sachsen übernehmen. Damit werden in Zwickau künftig Schuldner- und Vermögensverzeichnisse zentral bearbeitet. An die Stelle der bisherigen Akten tritt die digitale Speicherung und Verarbeitung der Daten.
Gerade sächsische Handwerker können ein Lied davon singen: Wenn sie gegen ihre säumigen Schuldner – oft nach aufwendigem Prozess – ein Urteil erstritten haben, heißt das noch lange nicht, dass sie ihr Geld auch bekommen. Häufig zahlt der Schuldner trotz Zahlungstitel nicht freiwillig und der Gläubiger muss vollstrecken. Für eine erfolgreiche Vollstreckung benötigt der Gläubiger Informationen über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Wer heute wissen will, ob sein Geschäftspartner im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann sich an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk der Betreffende wohnt. Ist dieser aber in den letzten drei Jahren umgezogen, kommt es vor, dass nur deshalb keine Informationen abrufbar sind, weil die Eintragung bei einem anderen Gericht geführt wird. Dies ist für das Amtsgericht vor Ort heute nicht erkennbar. Daher ist es teilweise erforderlich, eine Vielzahl von Amtsgerichten anzuschreiben. Künftig reicht eine Anfrage beim zentralen Vollstreckungsgericht in Zwickau aus.
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