Trotz erheblicher Dienstvergehen eines Bürgermeisters erhält dieser weiter sein Ruhegehalt. Diese darf ihm nach einem Urteil des OVG Koblenz nicht aberkannt werden.
Dabei stützte sich das Gericht auf die festgestellte mögliche Schuldunfähigkeit des Bürgermeisters.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen