Freitag, 1. Oktober 2010

Leichenwagen = Dienstwagen

Als vertraglich zugesagten Dienstwagen einen Leichenwagen zu bekommen, ist schon eine makabere Idee, aber im Bestattungsgewerbe wohl naheliegend. Nur das Landesarbeitsgericht Köln war mit den Kläger einig, dass ein Leichenwagen als Dienstwagen nicht geht (fährt).

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