Dienstag, 26. Oktober 2010

Wegen drei verschenkter Schrauben ...

... zu Lasten eines Arbeitgebers ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt.

Ein Betriebsratsmitglied wollte einem ehemaligen Kollegen helfen und schenkte diesem 3 Schrauben im Wert von je 0,28 €. Als der Arbeitgeber dies erfuhr, wollte der das Betriebsratsmitglied fristlos kündigen. Der Arbeitgeber wandte sich an den Betriebsrat, um die - hier erforderliche - Zustimmung (nicht nur Anhörung) zur Kündigung zu erhalten. Der Betriebsrat verweigerte dies.

Der Arbeitgeber zog vor das Arbeitsgericht und wollte die Zustimmung erstreiten. Das Arbeitsgericht Bonn lehnte dies jedoch ab unter Berücksichtung des Eingeständnisses des betroffenen Arbeitnehmers, dessen langjähriger Beschäftigung und des geringfügigen Schadens. Das ist ein Urteil als Folge der Emmely-Entscheidung.

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