Das Bundesarbeitsgericht musste auf Antrag der IG Metall über die Tariffähigeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH).
Seit langem besteht Streit, ob Vereinigungen einen Status als Gewerkschaften haben oder nicht. Insbesondere tobt ein Streit zwischen etablierten Gewerkschaften und jüngeren Gründungen.
In dem hier besprochen Fall hatte die IG Metall in allen vorherigen Instanzen verloren.
Das Bundesarbeitsgericht konnte nicht darüber entscheiden und hat das Verfahren zurückverwiesen an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Aufklärung. Der Presseerklärung des BAG ist jedoch zu entnehmen, dass erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH)bestehen, unter anderem war unbekannt, wieviele Mitglieder in ihr organisiert sind und wie leistungsfähig die Organisation ist. Die erforderliche Durchsetzungsfähigkeit sei bislang nicht dargelegt oder gar erwiesen.
Sollte sich bestätigen, dass die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH)nicht tariffähig ist, sind mit ihr bestehende Tarifverträge unwirksam. Arbeitnehmer sollten dann prüfen, ob nicht Ansprüche bestehen, welche durch zu restkritive "Tarifreglungen" vorher nicht bestanden.
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