kann auch eine Polizeibeamtin nach dem Urteil des OVG NRW (11.10.2010 - 6 B 1057/10).
Eine Polizistin darf während der ärztlich festgestelllten Dienstunfähigkeit nicht der - ursprünglich genehmigten - Nebentätigkeit als Sängerin einer Band mit Erwerbserzielungsabsicht nachgehen, da dies dem Ansehen der Polizei schade.
Ob es mit den Qualitäten als Sängerin zusammenhängt oder mit der Dienstunfähigkeit?
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