Montag, 18. Oktober 2010

Dem Ansehen der Polizei schaden

kann auch eine Polizeibeamtin nach dem Urteil des OVG NRW (11.10.2010 - 6 B 1057/10).

Eine Polizistin darf während der ärztlich festgestelllten Dienstunfähigkeit nicht der - ursprünglich genehmigten - Nebentätigkeit als Sängerin einer Band mit Erwerbserzielungsabsicht nachgehen, da dies dem Ansehen der Polizei schade.

Ob es mit den Qualitäten als Sängerin zusammenhängt oder mit der Dienstunfähigkeit?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen