Aus der aktuellen Neuen Zeitschrift zum Arbeitsrecht (NZA) entnahm ich die Meldung, dass die Spitzenverbände der Krankenversicherungen, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit erneut darüber nachdenken, dass eine Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führe, spätestens nach einen Monat.
Das Beschäftigungsverhältnis ist begrifflich von einem Arbeitsverhältnis zu trennen. Das Beschäftigungsverhältnis ist Anknüpfungspunkt für Sozialversicherungsleistungen.
Die Spitzenverbände beziehen hierbei auf die seit 2009 bestehende Regelung des § 7 I a SGB VI.
Es ist mithin anzuraten, betroffene Arbeitnehmer auf die Risiken einer Freistellung, welche länger als einen Monat dauen solle, hinzuweisen.
Die frühere Rechtsprechung zu diesem Problemkreis durch das BSG vom 24.09.2008 soll nach Auffassung der Spitzenverbände nicht greifen, da die Rechtslage sich eben in 2009 geändert habe.
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