Die Frage, ob Ostdeutsche eine eigene Ethnie bilden und deshalb eine Bewerberin aus den "neuen" Bundesländern benachteiligt wurden ist durch die Ablehnung ihrer Bewerbung mit der Randnotiz "(-) Ossi" wird nun nicht mehr richterlich geklärt.
Die Parteien haben sich verglichen, wie das Landesarbeitsgericht mitteilte. Sie haben sich auf eine Vergleichszahhlung geeinigt, wobei zur Höhe und den Modalitäten nichts ausgeführt wurde aufgrund eines Stillhalteabkommens.
Damit ging ein pressewirksamer Rechtsstreit um eine Diskriminierung zu Ende. Zum Verfahren siehe auch diese Meldung.
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