So mancher Suchuldner würde wohl manchmal der Aussage zustimmen, dass Gerichtsvollzieher per se Banditen sind. Das sind sie natürlich nicht. Sie sind Beamte des öffentlichen Dienstes, welche Urteile etc. durchsetzen sollen.
Doch das OVG Münster musste jetzt einen Sachverhaltz entscheiden, wonach ein Gerichhtsvollzieher eine gewisse Nähe zu dem Motoradclub "Bandidos" (zu dt. Banditen) aufwies. Er vermietete ein Haus an die "Bandidos" und lies zu, dass diese es nach Ihren Wünschen gestalten konnten.
Die Dienstvorgesetzten hielten diese Nähe zu den Bandidos mit der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher nicht für vereinbar und versetzten den Gerichtsvollzieher in den Innendienst. Diese Versetzung in den Innendienst wurde nun durch das OVG Münster bestätigt.
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