Dienstag, 26. Oktober 2010

Sperrzeit wegen Alkoholgenuss

Fährt ein Berufskraftfahrer ausserhalb der Arbeitszeit unter Alkoholeinfluss und wird ihm deswegen die Fahrerlaubnis entzogen, kann dies zur Kündigung des arbeitsverhälltnisses führen.

Doch es kommt noch schlimmer.

Nach einer Entscheidung des LSG Hessen rechtfertigt der Sachverhalt auch eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Das heißt, der betroffene Arbeitnehmer erhält kein Arbeitslosengeld.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen