Donnerstag, 9. September 2010

steuerfreie Zuschläge

Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben auch dann steuerfrei, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden (BFH PM 77/2010).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen