Diese Frage müsste nach einem Urteil des EUGH vom 30.09.2010 bejaht werden. Vorliegend beantragte ein spanischer Arbeitnehmer sogenannten "Stillurlaub".
Er hat diesen nicht erhalten, weil seine Frau selbständig tätig war und keinen Arbeitnehmerstatus aufwies. Hiergegen erhob er Klage auf Gewährung des "Stillurlaubs". Das Gericht legte die Rechtsfrage dem EUGH vor, der dem Arbeitnehmer nun den "Stillurlaub" zugestand.
Zur Begründung verwies der EUGH darauf, dass Mütter diesen Urlaub gewährt wird, unabhängig vom Arbeitnehmestatus des Vaters. Deshalb dürfte er Vätern nicht versagt werden, obwohl die Mutter keine Arbeitnehmerin ist.
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