Mittwoch, 29. September 2010

Verfahrensdauer vor Sozialgerichten kann verfassungswidrig sein

Wie das Bundesverfassungsgericht am 29.09.2010 mitteilte, kann sich der Staat mit dem Argument der Überlastung nicht gegen den Vorwurf der überlangen Dauer von Sozialgerichtsverfahren wehren. Die ausreichende Stellenbesetzung ist Aufgabe des Staates.

Im Fall hatte ein einfacher Sachverhalt vorgelegen und war erst nach 4 Jahren entschieden.

2 Kommentare:

  1. Und welche Rechtsfolgen knüpfen an diese "Feststellung" an?

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  2. Derzeit noch nicht viele. Den Beschwerdeführer wurden die Kosten erstattet.

    Laut einem Regierungsentwurf eines Gesetzes für Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer soll es künftig Entschädigung geben (pro Jahr 1.200,00 €)

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