Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Donnerstag, 23. September 2010
Sanktion bei Jobablehnung unwirksam
Nach einer Entscheidung des SG Berlin vom 01.09.2010 ist eine Sanktion gegen SGB II - Leistungsbezieher wegen Ablehnung eines Jobangebotes unwirksam, wenn das Jobangebot sittenwidrig ist. Hierbei geht das SG Berlin davon aus, dass eine Entlohnung für eine Vollzeittätigkeit von unter 804,00 € netto im Monat bzw. 6,20 € brutto/h sittenwidrig ist.
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